AGB
1 Allgemeines
(1) DIMETRIA-VdK gemeinnützige GmbH, Rennbahnstraße 48, 94315 Straubing (nachfolgend "DIMETRIA") bietet Kunden über das Internet auf www.smile-in-a-box.de (nachfolgend "Onlineshop") Artikel zum Kauf an, vorwiegend Geschenkartikel. Alle Angebote zum Abschluss von Kaufverträgen mit Kunden über den Onlineshop unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 Absatz 1 BGB), d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. Die Angebote im Onlineshop richten sich nicht an Verbraucher.
(3) Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der Anerkennung von DIMETRIA.
2 Vertragsschluss, Vertragstext und -sprache
(1) Die innerhalb des Onlineshops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen grundsätzlich keine bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrags dar; dabei handelt sich vielmehr um die Darstellung von Produkten mit der Möglichkeit für den Kunden, DIMETRIA ein verbindliches Angebot zum Kauf zu unterbreiten.
(2) Der Kunde kann im Onlineshop einzelne Artikel zum Kauf durch Klicken auf „Zum Warenkorb hinzufügen“ auswählen. Nach Eingabe aller Daten und der Auswahl der Produkte kann der Kunde den Inhalt seiner Bestellung noch einmal auf Eingabefehler überprüfen sowie durch Klicken auf die Schaltfläche „Ändern“ oder durch Entfernen des Artikels in der Warenkorbübersicht ändern. Mit dem Klick auf den Button „Kostenpflichtig bestellen“ erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. DIMETRIA versendet unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch automatisierte E-Mail. Diese E-Mail stellt die Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, dadurch wird der Vertrag geschlossen. Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde kann die Daten seiner Bestellung (Vertragstext) nach Abgabe seiner Erklärung im Onlineshop durch Klicken auf die Schaltfläche „Bestellbestätigung drucken“ speichern bzw. drucken sowie als registrierter Nutzer in seinem Kundenbereich einsehen. DIMETRIA speichert den Vertragstext nicht zusätzlich.
3 Individualisierte Waren
(1) Produkte, die durch DIMETRIA nach Spezifikation des Kunden modifiziert angefertigt werden oder die durch Gravur, Druck oder ähnliche Bearbeitungen individualisiert werden, unterliegen zusätzlich den nachfolgenden Absätzen.
(2) Nur soweit dies vereinbart ist, stellt DIMETRIA ein Muster per Post und/oder ein Bild des Musters auf elektronischem Weg zur Verfügung. Der Kunde erklärt nach Zugang des Musters die Freigabe zur Herstellung oder teilt andernfalls Änderungswünsche mit. Eine Freigabeerklärung ist unwiderruflich.
(3) Soweit zur Ausführung des Auftrags Inhalte durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden, trägt der Kunde die Verantwortung dafür, dass die Weitergabe sowie die Verwendung mit Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechten im Einklang ist. Darüber hinaus hat der Kunden dafür einzustehen, dass keinerlei Persönlichkeits- und Namenrechtsverletzungen durch das Produkt herbeigeführt werden. Verbotene Inhalte, insbesondere strafrechtlich zu ahnende, sind untersagt. Der Kunde haftet DIMETRIA gegenüber für die in Auftrag gegebenen Inhalte und stellt DIMETRIA von Ansprüchen Dritter, die aufgrund von Rechtsverletzungen aufgrund der Inhalte geltend gemacht werden, frei. Dazu gehören auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten; dies gilt dann nicht, falls und soweit die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.
(5) Dateien, Inhalte und Vorlagen, werden durch DIMETRIA nicht archiviert, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Daten und Vorlagen können von DIMETRIA nach Übergabe der bestellten Waren gelöscht bzw. vernichtet werden. Der Kunde ist für die Sicherung von zur Verfügung gestellten Daten selbst verantwortlich. DIMETRIA haftet nicht für Schäden durch Datenverlust, die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung hätten vermieden werden können.
3 Preise und weitere Kosten
(1) Die Preise von DIMETRIA schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nur ein, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Weitere Kosten für Versand, Zölle, Fracht und ähnliche Ausgaben hat der Kunde zu tragen.
(2) Bei der Versendung der Ware fallen Liefer- und Versandkosten an; deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben.
(3) Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist DIMETRIA dazu berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
4 Zahlungsmethoden und -bedingungen
(1) Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden.
(2) Der Kunde hat – soweit nichts anderes vereinbart ist – alle Beträge per Vorkasse zu begleichen. Sollte ausnahmsweise eine Zahlung auf Rechnung vereinbart werden, ist die Summe spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrags bei DIMETRIA. Bei Nichtzahlung hat der Kunde ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu leisten.
(3) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist
5 Lieferbedingungen, Versicherung und Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt DIMETRIA bei Lieferung die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des verkauften Gegenstands geht auf den Kunden über, sobald der Kunde oder eine empfangsberechtigte Person die Sache übernommen hat oder DIMETRIA die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt auch dann, wenn DIMETRIA die Kosten des Transportes trägt. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.
(3) DIMETRIA behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen oder Änderungen des Gewichts, die die Funktionalität der Kaufsache nicht beeinträchtigen, sowie geringe Form- und Farbänderungen bei Gegenständen, bei denen die Gestaltung keine Rolle spielt.
(4) Ist die Nichteinhaltung von (Liefer-) Fristen auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die Ware das Eigentum von DIMETRIA.
(2) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber dem Endabnehmer an DIMETRIA abtritt, der die Abtretung schon jetzt annimmt. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf das Eigentumsrecht von DIMETRIA hingewiesen wird.
(3) Bei Zugriffen Dritter – insb. in Rahmen einer Zwangsvollstreckung – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von DIMETRIA hinweisen und DIMETRIA unverzüglich benachrichtigen.
7 Transportschäden
(1) Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden ist der Kunde verpflichtet, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
(2) War der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung bei Annahme äußerlich nicht erkennbar, wird der Kunde gebeten, dies DIMETRIA unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von dem Verlust bzw. der Beschädigung anzuzeigen.
(3) Der Kunde wird DIMETRIA nach besten Kräften unterstützen, soweit DIMETRIA diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
(4) Etwaige Pflichten des Kunden nach § 377 HGB in Bezug auf Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bleiben von den vorstehenden Absätzen unberührt.
8 Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware in Textform anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
(2) Auf Verlangen von DIMETRIA ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an DIMETRIA zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet DIMETRIA die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Waren oder Teile davon, die innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes einen Sachmangel aufweisen, sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl von DIMETRIA nachzubessern oder neu zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel ist DIMETRIA unverzüglich schriftlich zu melden. Es ist DIMETRIA vom Kunden Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Wahl der Art der Nacherfüllung steht DIMETRIA zu.
(4) Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.
(5) DIMETRIA haftet nicht für Schäden, die allein auf unsachgemäßer Verwendung oder Benutzung durch den Kunden oder einen Dritten beruhen. Macht der Kunde unberechtigt und schuldhaft Gewährleistungsansprüche geltend, obwohl der Defekt der Ware durch eine unsachgemäße Verwendung oder Benutzung und nicht durch einen anfänglichen Sachmangel der Kaufsache bedingt ist, hat der Kunde DIMETRIA die Kosten zu erstatten, die durch Prüfung der Ware und die weitere Abwicklung der Angelegenheit entstanden sind.
(6) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nur in den unter § 9 dargestellten Fällen.
(7) Mängelansprüche – gleich aus welchen Rechtsgründen – verjähren in 12 Monaten. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten gelten die gesetzlichen Fristen.
9 Sonstige Haftung
(1) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet DIMETRIA – gleich aus welchen Rechtsgründen – nur
- a) bei Vorsatz,
- b) bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter,
- c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- d) bei Mängeln, die sie arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) haftet DIMETRIA auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung von DIMETRIA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Die Haftung von DIMETRIA wegen Lieferverzugs ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 5 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.
10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von DIMETRIA.